Weitere Infos finden sich unter Digibag.

(1) In welchem Umfang werde ich entschädigt, wenn ich mein eigenes Gerät an die Schule mitbringe?

Bei einem Pensum von mehr als 15 % richtet der Kanton eine Entschädigung von CHF 300.– auf Ende Schuljahr aus. Bei kleinerem Pensum kann auch ein Leihgerät der Schule im Unterricht verwendet werden.

(2) Welches WLAN ist für eine Internetverbindung auszuwählen?

Das WLAN "SLUZ-BYOD", wobei man sich mit den SLUZ-Anmeldedaten identifiziert.

(3) Was muss ich tun, um mit meinem BYOD-Gerät an der Schule ausdrucken?

Einmalig müssen die gewünschten Drucker an der Schule eingerichtet werden, gem. PaperCut-Anleitung: https://printfaq.sluz.ch/KSWIL

(4) Habe ich mit meinem BYOD-Gerät Zugriff auf das Intranet (mit "Brett", "Box" in Klassenordnern)?

Nein, jedoch funktioniert das bei COPE-Benutzern auch nur an der Schule, nicht jedoch zuhause. Das Intranet dürfte sowieso – spätestens mit der Einführung von BYOD bei SuS – obsolet und durch OneDrive ersetzt werden.

(5) Welche Programme der bisherigen Schulgeräte stehen mir auf dem BYOD-Gerät zur Verfügung?

Grundsätzlich alle, sie müssen einfach selbst installiert werden und für das eigene Betriebssystem (z.B. macOS) zur Verfügung stehen. Der SLUZ-Account ermöglicht z.B. die sonst kostenpflichtige Installation von Microsoft Office in der Mietversion (Office 365). Zusätzlich können auf dem BYOD-Geräte Programme installiert werden, die sich auf COPE-Geräten nicht installieren liessen oder nicht in voller Funktion liefen (Schnittstellen zu Messgeräten etc.).

(6) Kann ich auf meinem BYOD-Gerät auch die Programme der Adobe Creative Cloud (Adobe Photoshop CC, Adobe InDesign CC etc.) installieren?

Ja, als Angestellter des Kantons Luzern ist das über einen Installationsstick möglich. Windows-User melden sich bei BOR, Mac-User bei MAU.

(7) Stehen mir kostenpflichtige Webdienste wie auf den bisherigen Schulgeräten zur Verfügung?

"Swissdox" und "Römpp" funktionieren – wie bei den COPE-Geräten – nur im Schul-WLAN, nicht jedoch zuhause.

(8) Gibt es Vorgaben vom Kanton in Sache BYOD-Gerät?

Die Informatiksicherheitsverordnung und Weisungen der DIIN (z. B. betreffend Virenschutz, Passwortwechsel, Passwortsicherheit) gelten auch für BYOD-Geräte.

(9) Wie schliesse ich mein BYOD-Gerät am Beamer an?

Bei neueren BYOD-Geräten mit USB-C-Buchse geschieht dies mit dem in jedem Zimmer vorliegenden USB-C-Kabel, ältere Geräte mit HDMI-Buchse werden via HDMI-Kabel verbunden. In beiden Fällen wird dadurch nicht nur das Bildsignal an den Beamer, sondern auch das Audiosignal an die Boxen übertragen. Geräte ohne USB-C bzw. HDMI-Anschluss müssen mit Adaptern angeschlossen werden, der Ton wird über ein separates Kabel von der Kopfhörerbuchse an den Anschluss der Bachmannleiste beim Lehrerkorpus weggeführt.

(10) Wie spiele ich DVDs oder Audio-CDs am BYOD-Gerät ab?

Falls das eigene Gerät kein internes DVD-Laufwerk aufweist, ist ein externes DVD-Laufwerk der Schule/Fachschaft an die USB-A-Buchse des BYOD-Geräts anzuschliessen. Die bisherigen Multimediageräte (DVD-Player, Verstärker etc.) in den Zimmern werden nicht mehr zur Verfügung stehen.

(11) Was kann ich machen, wenn ich das BYOD-Gerät zuhause vergessen habe, ich aber einen Computer unbedingt im Unterricht einsetzen will?

Leihgeräte stehen schulintern zur Verfügung.

(12) Wie erstelle ich ein Backup meiner Schuldaten auf meinem BYOD-Gerät?

In Eigenverantwortung und gleich wie mit anderen persönlichen Daten. Man kann seine Schuldaten im Umfang von 1 TB auch auf OneDrive speichern. Die Daten sind dann lokal (Gerät) und in der Cloud (OneDrive) vorhanden, was aber kein eigentliches Backup darstellt.

(13) Kann ich von BYOD auf ein COPE-Gerät wechseln?

Das ist im Ausnahmefall und mit Bewilligung durch die Schulleitung möglich.