(1) In welchem Umfang werde ich entschädigt, wenn ich mein eigenes Gerät an die Schule mitbringe?

Bei einem Pensum von mehr als 15 % richtet der Kanton eine Entschädigung von CHF 300.– auf Ende Schuljahr aus. Bei kleinerem Pensum kann auch ein Leihgerät der Schule im Unterricht verwendet werden.

(2) Welches WLAN ist für eine Internetverbindung auszuwählen?

Das WLAN "KTLU-Internal", wobei man sich mit den SLUZ-Anmeldedaten identifiziert.

(3) Was muss ich tun, um mit meinem BYOD-Gerät an der Schule ausdrucken zu können?

Einmalig muss "myPrint" eingerichtet werden: Anleitung.

(4) Habe ich mit meinem BYOD-Gerät Zugriff auf das Intranet?

Nein, jedoch funktioniert das bei COPE-Benutzern auch nur an der Schule, nicht jedoch zuhause. Das Intranet wird in der Praxis nur noch von der Verwaltung verwendet, nicht von Lehrpersonen.

(5) Welche Programme, die auf COPE-Geräten vorinstalliert sind, stehen mir auch auf dem BYOD-Gerät zur Verfügung?

Grundsätzlich alle, sie müssen einfach selbst installiert werden und für das eigene Betriebssystem (z. B. macOS) zur Verfügung stehen. Der SLUZ-Account ermöglicht z. B. die sonst kostenpflichtige Installation von Microsoft Office in der Aboversion (Microsoft 365) und der Programme der Adobe Creative Cloud (z. B. Photoshop). Zusätzlich können auf dem BYOD-Gerät Programme installiert werden, die sich auf den administrierten COPE-Geräten nicht installieren lassen oder nicht in voller Funktion laufen (Schnittstellen zu Messgeräten, Bluetooth-Verbindung etc.).

(6) Kann ich auf meinem BYOD-Gerät auch die Programme der Adobe Creative Cloud (Adobe Photoshop CC, Adobe InDesign CC etc.) installieren?

Ja, mit dem SLUZ-Account ist das kostenlos möglich: Anleitung.

(7) Stehen mir kostenpflichtige Webdienste wie auf den bisherigen Schulgeräten zur Verfügung?

"Swissdox" und "Römpp" funktionieren – wie bei den COPE-Geräten – nur im Schul-WLAN, nicht jedoch zuhause.

(8) Gibt es Vorgaben vom Kanton in Sache BYOD-Gerät?

Die Informatiksicherheitsverordnung und Weisungen der Informatikdienste des Kantons, der "DIIN", z. B. betreffend Virenschutz, Passwortwechsel, Passwortsicherheit gelten sowohl für COPE-Geräte als auch für BYOD-Geräte.

(9) Wie schliesse ich mein BYOD-Gerät am Beamer an?

BYOD-Geräte dürfen nur mit dem in jedem Zimmer vorliegenden HDMI-Kabel verbunden werden, ein Verbinden via USB-C ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, da dies auch eine Datenverbindung zum Schulnetzwerk zulassen würde. BYOD-Geräte ohne HDMI-Buchse müssen deshalb mittels USB-C-to-HDMI-Adapter via HDMI-Kabel verbunden werden (ein solcher Adapter liegt entweder schon im Zimmer vor oder kann bei GRO beantragt werden). In beiden Fällen wird dadurch nicht nur das Bildsignal an den Beamer, sondern auch das Audiosignal an die Boxen übertragen: Anleitung.

(10) Wie spiele ich DVDs oder Audio-CDs am BYOD-Gerät ab?

Ein externes DVD-Laufwerk der Fachschaft kann zu diesem Zweck an die USB-A-Buchse des BYOD-Geräts angeschlossen werden. Am besten jedoch holt man sich die Daten vom externen Datenträger auf die eigene Festplatte, was bei DVDs mittels "Handbrake" möglich ist: Anleitung.

(11) Was kann ich machen, wenn ich das BYOD-Gerät zuhause vergessen habe, ich aber einen Computer unbedingt im Unterricht einsetzen will?

Leihgeräte stehen schulintern zur Verfügung.

(12) Wie erstelle ich ein Backup meiner Schuldaten auf meinem BYOD-Gerät?

In Eigenverantwortung und gleich wie mit anderen persönlichen Daten. Man kann seine Schuldaten im Umfang von 1 TB auch auf OneDrive speichern. Die Daten sind dann lokal (Gerät) und in der Cloud (OneDrive) vorhanden, was aber kein eigentliches Backup darstellt.

(13) Kann ich von BYOD auf ein COPE-Gerät wechseln?

Das ist im Ausnahmefall und mit Bewilligung durch die Schulleitung möglich.