Weitere Infos finden sich unter Digibag.
Bei einem Pensum von mehr als 15 % ja; Lehrpersonen mit kleinerem Pensum und Stellvertretungen können ein Ausleihe-Gerät beantragen oder ein BYOD-Gerät (ohne Entschädigung durch den Kanton) verwenden. Instrumental-Lehrpersonen können die Desktop-Geräte im Lehrerzimmer oder in der Bibliothek benutzen.
Ja, eingeschränkt.
Nach Hause: ja; in die Ferien für Schularbeiten: ja; als generelles Ferien-Notebook: nein.
Ja, falls das Zimmer nur von anderen Fachkollegen benutzt wird und diese nichts einzuwenden haben bzw. evtl. dasselbe mit ihrem Gerät in einem anderen Fachzimmer machen. Das COPE-Gerät besitzt eine Vorrichtung zur Diebstahlsicherung (Kensington), wodurch es mit einem Kabel an der Bachmannsteckerleiste befestigt werden können sollte.
Wird wie andere Verluste an der Schule gehandhabt, ausser bei Grobfahrlässigkeit.
Aufrüsten: nein; nur unscheinbare Markierungen zur internen Unterscheidung sind erlaubt
Drücken während ca. 1 sec auf die Power-Taste rechts auf der Seite des Geräts.
Mit den SLUZ-Anmeldedaten im WLAN "SLUZ-EAP"; erstmalig muss dies im Schulnetzwerk geschehen, danach geht das auch zuhause.
Ja, das ist für alle Benutzer mit SLUZ-Account möglich, also auch SuS.
Nein.
Nein, dies muss einmalig vorgenommen werden, gem. PaperCut-Anleitung: https://printfaq.sluz.ch/KSWIL
Ja, sofern Treiber durch den Windows-Update-Katalog für Windows 10 zur Verfügung gestellt werden. Eine Suche z. B. nach "HP Photosmart C4500" gibt Auskunft über die Kompatibilität: https://www.catalog.update.microsoft.com/Home.aspx
Grundsätzlich immer das WLAN "SLUZ-EAP", welches gegenüber den WLAN "SLUZ-BYOD" auch Zugriff aufs Intranet ermöglich (mit dem persönlichen Netzlaufwerk und Klassenordnern mit "Brett", "Box" etc.). Die Auswahl des WLAN "SLUZ-BYOD" ist nur nötig, wenn man Internetzugang in der virtuellen Umgebung "MyVirtualMachine" benötigt.
An der Schule im WLAN "SLUZ-EAP": ja, aber nur auf das eigene Netzlaufwerk P: und auf das Laufwerk I:, also "SLUZDrive (Schulen Luzern)"; im WLAN "SLUZ-BYOD" und zuhause: nein. Das Intranet dürfte aber sowieso – spätestens mit der Einführung von BYOD bei SuS – obsolet und durch OneDrive ersetzt werden.
Grundsätzlich alle, die auf den bisherigen Schulgeräten auch zur Verfügung standen (also z. B. Microsoft Office, Outlook, Chrome, Programme aus den Ordnern "1 Büro" bis "9 Zubehör").
Diese Programme müssen einmalig über das "Softwarecenter" von Windows installiert werden (Lupe in der Taskleiste drücken und dann "Softwarecenter" tippen).
Alle die im Microsoft Store angeboten werden (Lupe in der Taskleiste drücken und dann "Microsoft Store" tippen) und sämtliche portable Programme.
Auf einem externen Datenträger (z.B. USB-Stick) oder in einem Ordner "Programs" in folgenden Verzeichnissen: "C:\Benutzer\vorname.nachname\Programs" oder "C:\Benutzer\Öffentlich\Programs" bzw. "microSD\Programs".
Ja, über "MyVirtualMachine" (vgl. Anleitung zum COPE-Gerät); dabei läuft ein virtuelles Windows mit den eigenen zusätzlich installierten Programmen in einem separaten Fenster.
Im Schulnetzwerk: alle; zuhause funktionieren die Dienste "Swissdox" und "Römpp" aus dem Verzeichnis "O Links" nicht.
Die Informatiksicherheitsverordnung und Weisungen der DIIN gelten auch für COPE-Geräte.
Das in jedem Zimmer vorliegende USB-C-Kabel ist mit der USB-C-Buchse des Geräts zu verbinden; dadurch wird nicht nur das Bildsignal an den Beamer, sondern auch das Audiosignal an die Boxen übertragen.
Dazu ist ein externes DVD-Laufwerk an die USB-A-Buchse des COPE-Geräts anzuschliessen. Die bisherigen Multimediageräte (DVD-Player, Verstärker etc.) in den Zimmern werden nicht mehr zur Verfügung stehen.
Leihgeräte stehen schulintern zur Verfügung.
Zurzeit ist das nur an der Schule möglich und auch nur, wenn man sich im WLAN "SLUZ-EAP" befindet. Für zuhause ist eine VPN-Lösung in Entwicklung.
Aussetzen: "nein"; anstossen: an der Schule "ja", zuhause "nein"
Nein, man kann jedoch seine eigenen Dateien im Umfang von 1 TB auf OneDrive speichern. Die Daten sind dann lokal (Gerät) und in der Cloud (OneDrive) vorhanden, was aber kein eigentliches Backup darstellt.
Das ist im Ausnahmefall und mit Bewilligung durch die Schulleitung möglich.
Da man sich zuhause nicht im SLUZ-WLAN befindet, funktioniert das neue Passwort nicht, es ist das alte einzugeben. Auch beim ersten Mal Einloggen an der Schule muss das alte Passwort verwendet werden. Danach wird man von Windows aufgefordert, den Bildschirm zu sperren, wonach man sich beim erneuten Anmelden mit dem neuen Passwort authentifizieren muss. Statt "Sperren" funktioniert natürlich auch "Abmelden".