GHB und GBL – Partydrogen als Betäubungsmittel


(TA 17-10-2003)

GHB ist eine der übelsten Substanzen, wenn es um kriminelle Machenschaften geht», sagt der Zürcher Gerichtschemiker Peter X. Iten. Seit Jahren setzt er sich mit der Gamma-Hydrobuttersäure (GHB) auseinander, die seit 1998 in der Schweizer Partyszene populär ist. Jetzt taucht die Droge auch im Zusammenhang mit schweren kriminellen Taten und seltsamen Autounfällen auf. In höheren Dosen hat die Substanz nämlich eine verheerende Wirkung: Ohnmacht und Gedächtnisverlust.

In kleinen Mengen wirkt die Droge gleichzeitig entspannend und leicht euphorisierend. Zudem erhöht sie die Sensibilität. Doch bereits das Doppelte bis Dreifache einer üblichen Dosis (1 bis 2 Gramm) führt meist schon nach wenigen Minuten zur Bewusstlosigkeit oder zu tiefem Koma. Betroffene wachen Stunden später auf und können sich nicht erinnern, was in der Zwischenzeit geschehen ist.

Ende 2001 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Substanz GHB ins Verzeichnis der verbotenen Betäubungsmittel aufgenommen. Entgegen dem Rat der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin ist dies mit der Vorläufersubstanz GBL (Gamma-Butyrolacton) nicht geschehen. Prompt hat die Szene reagiert: In einschlägigen Zürcher Geschäften wird seither mit GBL gehandelt. Die Substanz wirkt praktisch gleich wie GHB.

GBL kann man in der Praxis kaum verbieten, weil die Substanz in der Industrie in grossen Mengen verwendet wird. Für den Kauf der Substanz braucht es eine Bewilligung, die jedoch leicht zu kriegen ist.

Institutionen und Gruppen, die sich um die Sicherheit von Drogen kümmern, fordern, dass Flüssig-Drogen wie GHB und GBL mit blauer Lebensmittelfarbe eingefärbt werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass diese Drogen unbemerkt in Drinks gemischt werden können.

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